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Ganztag an Grundschulen mit flexibleren Angeboten

Ganztag an Grundschulen mit flexibleren Angeboten

Der Mangel an Erziehern erschwert nach Ansicht von Sozialministerin Ulrike Scharf die Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. “Vor allem aufgrund des Fachkräftemangels und der fehlenden Räume ist die Umsetzung eine Herausforderung, der wir uns gemeinsam stellen müssen”, sagte die CSU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in München.

Um dennoch die Zahl an Betreuungsangeboten zu verbessern, die von vielen Eltern vor allem in Ballungszentren händeringend gesuchten werden, setzt Bayern laut Scharf zunächst auf eine Ausweitung von sogenannten Kombi-Einrichtungen. Hier arbeiten Schule, Jugendhilfe, Lehrkräfte und Erzieher bei der Betreuung eng zusammen und das Schulgebäude wird gemeinsam als Bildungscampus genutzt. “Wir bieten den Kommunen damit eine weitere, ressourcenschonende Option für die Betreuung von Schulkindern”, sagte Scharf.

Bisher war das 2018 initiierte Modellprojekt und die mit ihm einhergehende staatliche Förderung auf 50 Standorte beschränkt. In der vergangenen Woche hatte das Kabinett beschlossen, die Kombieinrichtungen landesweit zuzulassen. Die Kinder werden an den von den Kommunen bei Bedarf ausgewählten Schulen nach dem Unterricht (Halbtagsgrundschule oder gebundener Ganztag) auf dem “Schulcampus” von einem Ganztagskooperationspartner betreut.

“Die Eltern erhalten damit ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Betreuung ihrer Kinder”, sagte Scharf. Das Besondere an dem Konzept ist, dass keine Mindestbuchungszeiten erforderlich sind und die Familien so mehr Flexibilität bei der Nutzung erhalten. In klassischen Horten müssen die Kinder an allen fünf Tagen in der Woche in die Mittagsbetreuung – dies schränkt die Möglichkeiten für eine freie Zeitplanung massiv ein.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder schrittweise, beginnend mit den Erstklässlern, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Endausbau soll bis zum Schuljahr 2029/30 erreicht werden. Die Schaffung von Betreuungsplätzen ist wie bei Kindern im Vorschulalter Aufgabe der Gemeinden.

Die Staatsregierung hofft, dass die Gemeinden mit der nun vollzogenen vorgezogenen Maßnahme und der damit verbundenen Planungssicherheit bereits jetzt in den Ausbau der Plätze investieren. “Wenn der Bund sich allerdings schon jetzt an den Betriebskosten beteiligen würde und nicht erst ab 2026, hätten wir ganz andere finanzielle Spielräume und kämen noch schneller voran”, sagte Scharf.

Darshan Shah
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